|
Revolverpatronen Kal. 10,4 mm, Randzündung |
||
|
Modell 1872
Ordonnanz 72
|
1873 nahm das eidg. Laboratorium in Thun die Fabrikation dieser
Einheitspatrone auf. Die in späteren Jahren von der Munitionsfabrik Stahel
in Zürich hergestellte Patrone unterschied sich von der Ordonnanzpatrone
durch eine Messinghülse und teilweise papierumwickeltes Bleigeschoss. Auf
dem Hülsenboden befand sich der Stempel „ St“. (Stahel) |
|
Revolverpatronen Kal. 10,4 mm, Zentralzündung |
||
Modell 1879Ordonnanz 78 |
Die vom Bundesrat 1879 zur Ordonnanz erklärte Patrone erhielt die Bezeichnung Revolver-Ordonnanzpatrone 1878. Es ist die erste Ordonnanzpatrone mit Zentralzündung. Zur Vermeidung von Verbleiungen und Verschleimungen des Laufes war das Geschoss mit Papier umwickelt. 1919 Ersatz des Bleigeschosses durch ein Kupfermantelgeschoss. |
![]() |
|
|
|||
| Modell 1881 Ordonnanz 82 | Bis zur endgültigen Einführung der Ordonnanzpatrone fand die Patrone Modell 1881 Verwendung. Die Patronen unterschieden sich lediglich durch eine Fettrille am Geschoss. |
![]() |
|
| Modell 1886 | 1886 wird durch Bundesratsbeschluss das Blei durch Kupfermantelgeschoss ersetzt. Fabrikationsbeginn der neuen Patrone 1887. |
![]() |
![]()
|
| Ordonnanz 82/86 |
1942 werden
zur besseren Befestigung des Geschosses an der Hülse vier Würgungen
angebracht.
|
||
| nach oben | |||