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Entwicklung und die heutige Stellung der Munitionsfabrik in der
Militärverwaltung Referat OG Uri 29.5.62 |
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Die Entwicklung und die heutige Stellung der Munitionsfabrik in der
Militärverwaltung Der heutige Rundgang durch die Munitionsfabrik hat Ihnen
einen, wenn auch nur oberflächlichen, Einblick in unseren Betrieb gegeben.
Sie werden erkannt haben, wie vielfältig die Aufgaben und die Technischen
Probleme sind, die es zu bewältigen gibt, wie umfangreich auch das
Fabrikationsprogramm des ganzen Betriebes ist. Neben modernen und
neuzeitlich eingerichteten Anlageteilen werden Sie auch solche bemerkt
haben, die nicht mehr ganz den neuzeitlichen Anforderungen entsprechen und
der Anpassung an die neue Fabrikations-Methoden harren. Die Munitionsfabrik
bietet nicht das spektakulaire Bild eines modernen, ganz neu dem Boden
gestampften Betriebes, wie wir sie heute vielfach in der Schweiz und im
Ausland antreffen. Sie ist eben während 66 Jahren gewachsen, hat sehr
stürmische und auch wieder sehr flaue Zeiten erlebt, sie musste sich in
kürzester Frist dringenden neuen Bedürfnissen anpassen und lag darauf
wieder, bar jeder stetigen Entwicklungsmöglichkeit, brach. Wie Jahresringe
eines Baumes lassen sich die verschiedenen Epochen noch heute bei einem
Rundgang durch unsere Anlage Herauslesen. Mit dem ersten Teil meines
Kurzreferates möchte ich Ihnen in groben Zügen eine Darstellung der
Gründungs-Epoche und der Entwicklung der Eid. Munitionsfabrik in Altdorf
geben. |
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| Bedingt durch die Vereinheitlichung von
Bewaffnung und Ausrüstung nach der MO 74 wurden auch durch die
Militärverwaltung die Vorratslager nach gesamtschweizerischen
Gesichtspunkten neu angelegt, wobei man damals schon die Bedeutung des
Raumes der Zentralschweiz erkannte. Durch Bundesbeschluss vom 29.1.1892
wurden die Kontingents-Bestände der gesamten Munition den neuen Bedürfnissen
angepasst und erhöht und im Budget 1893 die Erstellung von 12 Pulver- und 4
Geschossmagazinen auf dem Areal des Schächenwaldes vorgesehen. Die erhöhten
Munitionsbestände sollten aber nur zu ca. 3/4 bis 4/5 der Stückzahlen in
fertiger Munition angelegt, der Rest in Bestandteilen eingelagert werden,
die erst im Bedarfsfalle fertig zu laborieren waren. Der Grund zu dieser
Massnahme mag wohl in der damals noch herrschenden Unsicherheit über die
Haltbarkeit des WP gelegen haben. SP ist stark hygroskopisch und neigt in
Kontakt mit Metallen zu starken Korrosionen. Das NC-Pulver war damals noch
zu wenig bekannt, ist noch die Kriegspulver-Fabrik in Worblaufen erst im
Jahre 1893 als selbständige Regieanstalt erklärt worden. Als Konsequenz der
geschilderten Massnahmen ergab sich daher die Notwendigkeit, den
Munitionsmagazinen eine Laborierweckstätte anzugliedern. Als erste Lösung
wurde sogar erwogen, die bereits seit 1862 bestehende Munitionsfabrik in
Thun nach Altdorf zu dislozieren (Beschluss vom 1.3.1892). Dagegen erhoben
sich allerdings ein Proteststurm der Einwohnergemeinde in Thun, unterstützt
von 23 umliegenden Gemeinden, worauf der Beschluss vom 1.3.1892 am 7.6.1892
in der Weise abgeändert wurde, dass nur die Gründung einer Filiale in
Altdorf in Erwägung gezogen wurde. Die Eidg. Munitionsfabrik Thun war bereits seit 1862, damals noch Laboratorium genannt, in Betrieb. Ihr war auch eine Kapselfabrik in Köniz unterstellt worden. Eine erste starke Belastung des Laboratorium bedeutete das Jahr 1870. Von den Kantonen wurde es mit Bestellungen überhäuft, da manche Kantone ihre Kontingents-Munition verbraucht hatten, ohne rechtzeitig für Ersatz zu sorgen. Die Arbeiterzahl war bis 1892 auf ca. 1'000 Personen gestiegen. 1. 50 Pferdekräfte können eventuell voll für die Arbeit ausgenutzt werden (Art. 11 des Vertrages). Weitere Kraft ist, und zwar nicht nur für Verwendung in der jetzigen Besitzung der Eidgenossenschaft, zugesichert (s. Art. 7). 2. Beschädigungen der Wasserwerkanlage durch Hochwasser belasten nicht unsern Betrieb. 3. Die Konstituierung der Gesellschaft wurde durch die Aussicht, der Eidgenossenschaft 50 Pferdekräfte vermieten zu können, wesentlich erleichtert. Durch Ablehnung der Offerte wären die Beziehungen der Werkstättenleitung von Altdorf erschwert worden. Wenn nun auch der Abschluss des Vertrages bei der Tatsache, dass die Eidgenossenschaft über eine ausreichende Wasserkraft bereits verfügen konnte, als ein wohlwollendes Entgegenkommen gegenüber Altdorf bezeichnet werden kann, so darf der Mietzins von Fr. 8000.- per Jahr für 50 HP bei nur 10jähriger Vertragsdauer hinwiederum auch nicht als übermässig hoch bezeichnet werden. Am 22. Januar 1895 wurde das EMD zum Abschluss eines Energie-Liefervertrages ermächtigt und am 3. Februar 95 erfolgte die Gründung der AG "Elektrizitäts- Werk- Altdorf". Damit war für die Militäranlagen in Altdorf die Erstellung einer Kraftanlagen aus Abschied und Traktanden gefallen. Am 10. Juni 1895 wurde von Bundesrat eine provisorische Verfügung über den Betrieb der Laborierwerkstätte des Munitionsdepots in Altdorf erlassen. Betriebsaufgaben und Organisation sind darin festgelegt. Die Leitung soll einem Adjunkten der M+F Thun übertragen werden. Im Jahre 1896 wurde im Januar der Betrieb unter Führung von Herr Major Hegetschweiler (Dia 14) aufgenommen und Personal rekrutiert. Im März trat Adolf Burkhalter von Thun als Vorarbeiter ein, am 1. April 1896 folgte Peter Hefti, am 16. Nov. 1896 Jos. Schnyder, und bis Jahresende war bereits ein Personalbestand von 101 Personen erreicht. (Dia 15 Gebäude im Jahre 1897) Mit einer Verordnung vom 15. Aug 1902 wurde die Laborierwerkstätte als selbständige 5. Regie-Werkstätte ernannt und stand am 1. Jan. 1903 erstmals als "Eidg. Munitionsfabrik Altdorf" unter der Leitung von Direktor Hegetschweiler, dem ein Adjunkt und ein Buchhalter beigegeben wurden. Die nun einsetzende Umbewaffnung der Artillerie auf 7,5 cm Schnell-Feuer-Kanonen liess das Arbeitsvolumen für die beiden Munitionsfabriken rapid ansteigen, womit auch die Entwicklung der Anlagen schritt hielt. Ich darf wohl die langen Listen der jährlichen Fabrikations-Ergebnisse überspringen und nur noch einige wichtigre Daten der Entwicklung erwähnen. Ist der Betrieb in seinen Anfängen auch von Brand und Explosionen verschont geblieben, so brach doch am 15. Juni 1910 die Überschwemmung des Schächenbaches als grosse Katastrophe über das Areal der M+FA her, die Magazine und das Areal mit Schutt und Schlamm verwüstend. Dia 16 Schattdorf-Güter vom Schächen überschwemmt. Dia 17 Sicherungsarbeiten am Bahndamm Dia 18 Überschwemmung des Bahnhofes Altdorf Dia 19 Verwüstung bei Haus Schorno (heute Walter Fürst) Dia 20 Überschwemmtes Gebiet bei Stadlers Haus an der Attinghauserstrasse. Ein nicht mehr genau zu datierendes Bild zeigt die Munitionsfabrik, wie sie sich zu Beginn des ersten Weltkrieges präsentierte. Dia 21 |
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| Die Zeit des ersten Weltkrieges brachte eine
erste Belastungsprobe für den Betrieb, die Arbeiterzahl erreichte 1893
Personen, Einführung neuer Munitionsarten, Einführung brisanter
Sprengstoffe, von denen sich das TNT bis heute als führend gehalten hat.
Nach Kriegsende wurde die Munitionsfabrik auch von der im ganzen Lande sich
ausbreitenden sozialen und politischen Unruhe gestreift. Es folgte eine
scharfe Drosselung der Leistung. Gebäulichkeiten wurde zum Teil an private
Industrie-Betriebe vermietet, doch zeichnete sich auch bereits die kommende
Wirtschaftskrise ab und verhinderte ein sesshaft werden dieser
Arbeitszweige. Die Munitionsfabrik fabrizierte zum Teil andere
Militärartikel zB. Offizierskoffern, und private Artikel z.B..
Ausrüstungsbestandteile für die beginnende Bahnelektrifizierung etc. Im Nov. 1925 wurde Herr Direktor Hegetschweiler pensioniert und durch Herrn Direktor Reusser abgelöst, der vom Mai 1934 - April 1942 gleichzeitig auch Direktor der M+F Thun war. Dia 22 In das folgende Jahr fallen die 2 ersten grösseren Unfälle mit tödlichen Folgen: Die Explosion einer pyrotechnischen Versuchsmischung am 9.6.26, die 4 Todesopfer forderte ( Blaser Josef, Brühlmann Aug., Würsch Caspar und Greuter P+F.W) und eine Explosion im Schiessbureau 10.6.26 mit 1 Todesopfer (Bissig Alois). 1933 setzte unter Führung von Bundesrat Minger eine neue Rüstungsperiode ein als Vorspiel der gewaltigen Anstrengungen während des 2. Weltkrieges von 1939-1945. Zahlreiche neue Waffen mussten mit Munition dotiert werden. Die voraussichtlichen taktischen Bedürfnisse liessen auch eine Steigerung der Dotationen der bisherigen Munition ratsam erscheinen. Bauliche Vergrösserungen folgten sich sehr rasch und der Personalbestand stieg bis auf 2690 Personen. Wenn auch mit dem Frieden von 1945 die Produktions-Leistungen wieder stark zurückgingen, so trat doch nicht jene Leere auf, wie nach dem ersten Weltkrieg. Am 31. März 1052 starb Herr Direktor Reusser, mitten aus aktiver Tätigkeit herausgerissen. Von 1952 - 1959 ging die Leitung der Fabrik an Herrn Dir. Schachenmann über. Ein guter Stock des Betriebes konnte weiterhin mit Munitionsfabrikation in Gang gehalten werden. Wohl wurden vorübergehend wiederum Räumlichkeiten an Private vermietet. Die eigenen Raumbedürfnisse waren aber bald wieder so gross, dass kein Bedürfnis für Vermietungen mehr vorhanden war. Wenn nun heute bei wiederum stark gesteigertem Rüstungsbedarf keine grossen Expansionen nötig sind, so ist dies grossteils auf Rationalisierung der Fabrikationsverfahren zurückzuführen, die mit geringem Raum und Personalaufwand grössere Leistungen erzeugen lassen. Zum Abschluss dieser historischen Übersicht möchte ich nur kurz noch die grösseren Schadenfälle im Betrieb erwähnen. 9. 6. 26 Entzündung einer pyrotechn. Versuchsmasse in Mischgebäude der AL, 4 Todesopfer (Blaser Josef, Brühlmann Aug., Würsch Caspar und Greuter P+F.W) 10. 6. 26 Explosion einer Schachtel Zündkapseln im Schiessbüro, 1 Todesopfer (Bissig Alois) und 1 Schwerverletzter (Gisler Alois) 12.10.36 Explosion einer 4,7 cm L-G bei der Laborierung - 2 Todesopfer (Imhof Andreasund Tresch Franz) 23.10.36 Brand in der Pulvertröcknerei IL, 2 Todesopfer (Burkhalter Josef u. Gisler Johann, gestorben am 25.10.36 im Spital 7. 1.44 Explosion eines Sprengkapselmagazines in der Engelrütti. Es entstand nur grösserer Materialschaden, Personen wurden keine verletzt. 7.12.50 Explosion verbunden mit Brandausbereitung in einem Laboriergebäude, 1 Todesopfer ( Keller Johann) ca. Fr. 50`000.- Gebäude und Materialschaden. Zum zweiten Teil meiner Ausführungen eine Vorbemerkung: Mit dem Präsidenten hatte ich das Thema bereits festgelegt, als die kürzlichen, die Organisation der KTA betreffenden spektakulären Ereignisse noch nicht zu erwarten waren. Ich werde mich daher auch heute mit jener speziellen Frage nicht besonders befassen. Meine Ausführungen sollen Ihnen vielmehr dazu dienen, ev. kommende Diskussionen besser zu verstehen. Die Organisation des EMD ist wie bereits erwähnt in der aus dem Jahre 1907 stammenden Militärorganisation festgelegt. Die letzten Änderungen datiert vom 21. Dez. 1960, worin die Dienstabteilungen nach neuester Nomenklatur aufgeführt sind. Die Unterstellungsverhältisse werden nach Art. 167 Abs. 2 durch den Bundesrat geregelt, und sind in der "Verordnung über die Obliegenheiten des EMD der Landesverteidigungs-Kommission und der Truppen-Kommandanten" (Dienstverordnung) festgelegt. Eine graphische Übersicht gibt Dia 23 (Erläuterung DO Art. 2-4) Die KTA, LT, A+L, MV und ETS nehmen darin eine Sonderstellung ein, da sie im Falle aktiven Dienstes dem EMD direkt und nicht dem General unterstellt bleiben. Die militärischen Regiebetriebe sind dem Chef der KTA direkt unterstellt. Die Aufgabe der KTA ist in Art. 51 DO wie folgt umschrieben: 1. Die Kriegstechnische Abteilung beschafft das Kriegsmaterial. Sie führt die Produktionsplanung unter Berücksichtigung des im Lande vorhandenen Rüstungspotentials durch, verteilt die Aufträge, überwacht die Fabrikation, nimmt das Kriegsmaterial ab und übergibt es den zuständigen Verwaltungsstellen. 2. Die Kriegstechnische Abteilung führt die ihr gemäss Art. 26 übertragenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch oder lässt sie von wissenschaftlichen Stellen und privaten Unternehmungen ausführen. 3. Der Kriegstechnische Abteilung obliegt die Vorbereitung die Vorbereitung der Industriebasis für den Kriegsfall. 4. Die Kriegstechnische Abteilung sorgt für eine ausreichende Beschäftigung und für einen rationellen Betrieb der ihr unterstellten Militärwerkstätten. Die näheren Vorschriften sind in einer Verfügung des EMD betr. Die Entwicklung und Beschaffung von Kriegsmaterial vom .10. März 1954 nieder gelegt. Die Prüfung von Anträgen über die Entwicklung neuer Waffen und Geräte erfolgt durch den Generalstabschef unter Beizug der Dienstabteilungen für die Beurteilung der taktischen Notwendigkeit und der KTA bezüglich der technischen Ausführbarkeit. Daraufhin stellt er ein Pflichtenheft auf, das die vom taktischen Standpunkte aus notwendigen Forderungen enthält. Die KTA stellt geschützt darauf ein technisches Pflichtenheft auf und stellt die Positionen im jährlich, von der LVK zu genehmigenden Entwicklungsprogramm ein. Der Chef der KTA erteilt auch die notwendigen Entwicklungsaufträge an Forschungs- und Industriestellen, sowie an die Bundesbetriebe und erstattet über die Ergebnisse Bericht. Die Aufträge zur Beschaffung des zur Einführung beschlossenen Materials werden durch das EMD der KTA erteilt. Der Generalstabschef kann hinzu noch ergänzende Weisungen erlassen, so weit dies aus militärischen Gründen nötig ist. Soweit die Beschaffung von der LVK auf Grund bereits vorhandener Kredite beschlossen werden, wird der Beschaffungsauftrag an die KTA durch den Generalstabschef erteilt. Nun zur KTA: Dia 24 zeigt schematisch den organisatorischen Aufbau. Dem Chef der KTA ist ein Stab beigegeben, worin die kaufmännische Direktion eine führende Stellung einnimmt als beratende und auch die Aufsicht führende Instanz über die unterstellten Dienstkreise und Betriebe. Der administrative Dienst regelt vorab die personellen Fragen, das Militärbüro befasst sich vorwiegend mit dem Betriebsschutzwesen, den Vorbereitungen für den Kriegsfall und regelt auch alle im engeren Sinne militärischen Angelegenheiten der KTA. Dem Abteilungschef direkt unterstellt sind 5 Dienstkreise, die Sektion für Ausrüstung und 6 Regiebetriebe. Die Dienstkreise bearbeiten für ihr Sachgebiet die Grundlagen-Forschung, die Entwicklung und technische Erprobung von Kriegsmaterial, die Durchführung der Beschaffungen, die Kontrolle und Abnahme des Materials und die Übergabe des Materials an die zuständige Korpsmaterial-Verwaltungs-Stelle. Die Dienstkreise sind in verschiedene Sektionen gegliedert. Die eidgenössischen Militärwerkstätten nun sind industrielle Betriebe im Besitze des Bundes mit selbständiger Rechnungsführung, jedoch keine Verwaltungsabteilungen. Sie haben die Aufgabe, die Bereitstellung von Kriegsmaterial gemäss den Aufträgen der Abteilungsleitungen zu gewährleisten, soweit die private Wirtschaft nicht unter den für den Bund unerlässlichen Bedingungen dazu in der Lage oder bereit ist. Die Militärwerkstätten müssen in der Lage sein, in Zeiten der Gefahr die Produktion der wichtigsten Gattungen von Kriegsmaterial rasch zu steigern. Die von den eidg. Militärwerkstätten durchgeführten Fabrikationen sollen die Behörden zudem in die Lage versetzen, die Angemessenheit der Preise und Lieferfristen besser zu beurteilen. Soweit es die volkswirtschaftlichen Interessen des Landes erlauben, ist es den eidg. Militärwerkstätten gestattet, Aufträge für private Wirtschaft auszuführen, doch sind in solchen Fällen die Preise so festzulegen, dass sämtliche Kosten gedeckt und die investierten Kapitalien angemessen verzinst und amortisiert werden. Niemals dürfen Lieferungen an die private Wirtschaft direkt oder indirekt die Militärkredite belasten. Den Aufträgen des Bundes kommt stets die Priorität zu. Die Direktoren der Militärwerkstätten haben ihre Betriebe nach gesunden industriellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. Sie haben nach Möglichkeit für eine genügende Beschäftigung der Betriebe zu sorgen. Ohne eine Ausdehnung der Anlagen anzustreben, haben die Direktoren dafür zu sorgen, dass deren Ausrüstung stets modernen Anforderungen entspricht und dass sie in bezug auf soziale Bedingungen und Sicherheitsvorkehren fortschrittlich bleiben. Die Übernahme der Aufträge und das Rechnungswesen der Militärwerkstätten erfolgen nach besonderen, von der Kriegstechnischen Abteilung verfügten Vorschriften und Richtlinien. In technischen Fragen sowie zur allgemeinen Information bestehen sehr enge Bindungen zwischen den Betrieben und den entsprechenden Dienstkreisen durch gemeinsame Konferenzen und auch auf anderen Wegen. In der Erstellung der Fabrikationsaufträge dagegen stehen die Betriebe in einem ausgesprochenen Kunden-Lieferanten-Verhältnis, d.h. der Vorgang bei Materialbeschaffung ist der gleiche wie gegenüber der Privatindustrie. Es müssen Offerten eingereicht werden und es werden schriftliche Bestellungen erteilt, letztere allerdings oft in formell etwas vereinfachter Form. Die Betriebe beschaffen Rohmaterialien, Halbfabrikate, Maschinen und Einrichtungen unter gewissen einschränkenden Bedingungen selbständig. Die Richtlinien werden auch hier durch die kaufmännische Direktion der KTA erteilt. Bei aller Verschiedenheit der Einrichtungen der 6 Regiebetriebe gibt es doch eine Anzahl Probleme, die einheitlich gelöst werden müssen. Als wichtigstes das Personal-Problem. Wir kennen 3 Haupt-Kategorien von Bediensteten: die Beamten, die Angestellten und die Arbeiter. Auf der Grundlage des Beamtengesetzes sind die weiteren Vorschriften in einer Beamten-, einer Angestellten und der Arbeiterordnung geregelt. Für die Behandlung weiterer sämtliche Betriebe interessierenden Fragen finden vierteljährlich Konferenzen der Direktoren der Militärwerkstätten statt, die in einem gewissen Sinne unter Miteinbezug des Stabes der KTA die Aufgaben einer Generaldirektion erfüllen. Damit hoffe ich ihnen einen guten Einblick in die Hierarchie der Militärverwaltung mit besonderer Berücksichtigung der Regiebetriebe gegeben zu haben und schliesse meine Ausführungen. |
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